Kosten
Die Abrechnung erfolgt in allen Fällen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Privat / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ganz oder anteilig übernommen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Ich empfehle Ihnen, bereits vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle aufzunehmen und folgende Fragen zu klären:
- Ist Psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
- Werden die Kosten vollständig oder nur anteilig erstattet?
- Wie viele Sitzungen sind in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
- Welche Unterlagen werden für die Kostenübernahme benötigt?
Selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in können Sie die Sitzungen unabhängig von einer Versicherung in Anspruch nehmen.
Angehörige der Bundeswehr
Als Angehörige*r der Bundeswehr können Sie eine ambulante Psychotherapie auch in einer Privatpraxis wahrnehmen.
Für das Erstgespräch benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die vom Truppenarzt bzw. der truppenärztlichen Dienststelle ausgestellt wird. Eine Vorleistung ist nicht erforderlich – die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.